Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen
1. Angebot und Vertragsabschluß
Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Wenn Ihnen bei Vorratslieferungen aus organisatorischen Gründen keine separate Bestätigung zugeht, gilt die Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung. Maß- und Gewichtsangaben sowie Abbildungen, Zeichnungen und Dateien sind unverbindlich und können jederzeit von uns geändert werden. Abweichungen können nicht ausgeschlossen werden.
2. Preise
Die Preise verstehen sich in Euro ab Werk, ausschließlich Umsatzsteuer, Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung.
3. Lieferzeit
Die Angabe der Lieferzeit erfolgt nach bestem Wissen, aber ohne Gewähr. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tag unserer Bestellungsannahme und beziehen sich auf die Fertigstellung im Werk.
4. Gefahrenübergang
Mit Übergabe des Liefergegenstandes an die zur Ausführung der Sendung bestimmten Person, Firma oder Einrichtung geht die Gefahr auf Sie über. Das gilt auch für Teillieferungen, oder wenn wir die Versandkosten oder Anlieferung oder Aufstellung durch die M.U.B.E. GmbH übernommen wurde. Die Gefahr geht auch dann auf Sie über, wenn Sie im Verzug der Abnahme sind.
5. Versand
Die Ware wird ab Werk geliefert. Der Versand erfolgt auf Ihre Kosten und Gefahr, letzteres auch bei Frist-, FOB- oder CIF-Lieferung. Mangels bestimmter Weisungen für den Versand nehmen wir denselben nach bestem Ermessen vor, ohne jedoch eine Verpflichtung für günstigste oder zweckmäßigste Verfrachtung zu übernehmen. Sie sind damit einverstanden, dass Ihre Bestellung auch in Teillieferungen ausgeliefert werden kann, soweit dies für Sie zumutbar ist.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen bzw. bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks Eigentum der M.U.B.E. GmbH. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Sie sind zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist Ihnen jedoch nicht gestattet. Ihre Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware treten Sie schon jetzt an die M.U.B.E. GmbH ab. Sie sind zur Einziehung der Forderung solange berechtigt, wie Sie Ihren Verpflichtungen uns gegenüber nachkommen. Auf unser Verlangen sind Sie verpflichtet, die Drittschuldner anzugeben und wir sind berechtigt, dies und die Abtretung anzuzeigen.
7. Rücktrittsrecht bei verspäteter Zahlung und Insolvenz
Bezahlen Sie die Ware nach Eintritt der Fälligkeit der Zahlung nicht, so sind wir nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Frist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die bereits übergebene Ware heraus zu verlangen. § 323 BGB bleibt im Übrigen unberührt. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens berechtigt uns, vor der Anordnung von Sicherungsmaßnahmen durch das Insolvenzgericht vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.
8. Verpackung
Die Einwegverpackung berechnen wir zu Selbstkosten. Die Verpackung kann nicht zurückgenommen werden.
9. Zahlung
Unsere Rechnungen sind innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto und kostenfrei zahlbar. Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des Satzes, den die Bank uns für Kontokorrentkredite berechnet, in Rechnung zu stellen, mindestens aber in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Bei Zahlungsverzug können wir nach schriftlichen Mitteilungen an Sie die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zum Erhalt der Zahlung einstellen.
10. Aufrechnungsverbot
Sie können nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen aufrechnen.
11. Gewährleistung
Vereinbaren Sie mit uns die Beschaffenheit der Ware, legen wir dieser Vereinbarung unsere technischen Liefervorschriften zugrunde. Falls wir nach Ihren Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. zu liefern haben, übernehmen Sie das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Entscheidend für den vertragsmäßigen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Die Abnutzung von Verschleißteilen im Rahmen einer verkehrsüblichen Benutzung stellt keinen Mangel dar. Bei Vorliegen eines Mangels des Liefergegenstandes liefern wir, nach angemessener Fristsetzung durch Sie, nach unserer Wahl Ersatz oder bessern nach. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so sind Sie berechtigt den Kaufpreis, zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Die Feststellung solcher Mängel muss uns unverzüglich, bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens binnen 10 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit schriftlich mitgeteilt werden. Die Gewährleistung beträgt 6 Monate nach VDMA, sie beginnt mit der Auslieferung der Ware ab Werk.
12. Leistungserschwerung bzw. Leistungsunmöglichkeit
Wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren Umständen gehindert werden, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten, z.B. Betriebsstörung, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, so verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfang.
13. Haftung
Mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit durch eine Pflichtverletzung durch uns, haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
14. Sonderanfertigungen
erfordern bei Bestellung verbindliche Angaben über Ausführung, Menge usw. in schriftlicher Form. Technische Änderungen oder Streichungen sind nur gegen Berechnung der anfallenden Kosten möglich.
15. Rücksendungen
Die Rücknahme von Waren ist nur nach Vereinbarung möglich. Sonderanfertigungen sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
16. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist D-52428 Jülich. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Jülich. Es gilt deutsches Recht (BGB und HGB).
M.U.B.E. GmbH – Baumaschinen Equipment – Kleinfeldchen 6 – 52428 Jülich